Für Bernd Voigt gab es Probleme und die Wartezeit auf seine Reha war die für ihn unangenehmste Phase.
Während ich dort
in der Klinik lag, wurde ein Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung
gestellt und die Bearbeitung des Antrags wurde dann an meine Postadresse
hier gerichtet. Und es war am Ende so, dass der
Rentenversicherungsträger, der zuständig war, in erster
Instanz diese AHB abgelehnt hat. Daraufhin hat meine Frau sofort die
hiesige Krankenkasse aufgesucht und dort mit der zuständigen
Mitarbeiterin gesprochen. Und die brachte eindeutig zum Ausdruck, dass
so etwas nicht möglich ist und dass in jedem Fall die AHB genehmigt
werden müsste. Sie hat das dann auch mit dem
Rentenversicherungsträger geregelt, nur hatte die ganze Sache einen
Haken, denn es verging sehr viel Zeit. Nachdem ich entlassen wurde und
wieder in meinem häuslichen Umfeld war, verging sehr viel Zeit, bis
ich dann die AHB antreten konnte. Das war in dem Sinne wertvolle Zeit,
die verloren ging, weil ich ja nicht entsprechend, sage ich mal,
behandelt wurde in Richtung Beckenbodentraining und so etwas. Ich war
also während der Zeit zu Hause, meine Frau ist dann immermal mit
mir ein Stück spazieren gegangen, um mich ein bisschen zu festigen.
(...)
Und in dieser Phase, noch während meines Klinikaufenthalts, kam dann ganz schnell die Ablehnung von meinem Rentenversicherungsträger. Und meine Frau war entsetzt, als diese Antwort kam und hat mir dann erst im Nachhinein, als ich dann sogar wieder zuhause war, davon erzählt. Da war das dann inzwischen geregelt, aber da war ich also sehr verärgert darüber, dass so etwas nicht klar und eindeutig geregelt ist. Allerdings sagte die Mitarbeiterin der Krankenkasse hier, der örtlichen Krankenkasse, wenn sie den Antrag bekommen hätten, dass das von der Krankenkasse sofort weitergeleitet worden wäre. Das ist also sehr unterschiedlich, entweder bekommt der Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse diesen Antrag auf Genehmigung zur AHB. Und diese Mitarbeiterin hat sich dann mit der Rentenversicherungskasse in Verbindung gesetzt und denen dann eindeutig die gesetzlichen Grundlagen aufgezeigt zur absoluten Genehmigung des Antrages zur AHB. Aber als ich das im Nachhinein dann erfuhr, da war es dann schon klar, dass ich fahren kann, da war ich also recht verärgert darüber und ich muss sagen, die Phase der langen Wartezeit bis zum Antritt der AHB, die war eben die unangenehmste Phase bei der ganzen Geschichte.
Und in dieser Phase, noch während meines Klinikaufenthalts, kam dann ganz schnell die Ablehnung von meinem Rentenversicherungsträger. Und meine Frau war entsetzt, als diese Antwort kam und hat mir dann erst im Nachhinein, als ich dann sogar wieder zuhause war, davon erzählt. Da war das dann inzwischen geregelt, aber da war ich also sehr verärgert darüber, dass so etwas nicht klar und eindeutig geregelt ist. Allerdings sagte die Mitarbeiterin der Krankenkasse hier, der örtlichen Krankenkasse, wenn sie den Antrag bekommen hätten, dass das von der Krankenkasse sofort weitergeleitet worden wäre. Das ist also sehr unterschiedlich, entweder bekommt der Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse diesen Antrag auf Genehmigung zur AHB. Und diese Mitarbeiterin hat sich dann mit der Rentenversicherungskasse in Verbindung gesetzt und denen dann eindeutig die gesetzlichen Grundlagen aufgezeigt zur absoluten Genehmigung des Antrages zur AHB. Aber als ich das im Nachhinein dann erfuhr, da war es dann schon klar, dass ich fahren kann, da war ich also recht verärgert darüber und ich muss sagen, die Phase der langen Wartezeit bis zum Antritt der AHB, die war eben die unangenehmste Phase bei der ganzen Geschichte.