Beantragung der Reha
In der Regel beantragen die Betroffenen die Reha selbst und legen ein ärztliches Gutachten bei. Wenn der Antrag bewilligt wird und ein Platz in einer Einrichtung frei ist, kann die Reha angetreten werden. Dabei greifen verschiedene Arbeitsschritte unterschiedlicher Institutionen ineinander, die manchmal mehr und manchmal weniger gut aufeinander abgestimmt sind (siehe Infos und Links).
Bei einer AHB handelt es sich um eine Behandlung, die meist sehr rasch nach einem stationären Krankenhausaufenthalt oder nach einer Operation erfolgt, und somit auch um ein anderes Antragsverfahren, das schneller gehen muss und häufig von der Akutklinik in einem eigenen Procedere koordiniert wird.
Wer hilft?
Einige unserer Interviewpartner stellten den Antrag allein und mussten nach Unterstützung suchen. Unsere Erzähler erlebten die Hilfe durch andere sehr unterschiedlich. Manche kamen sehr gut mit der Beantragung zurecht, andere fühlten sich überfordert oder allein gelassen und wussten nicht, an wen sie sich wenden konnten (Hilfreiche Anlaufstellen und Links siehe Infos und Links).
Für Nadine Baumann war es kein Problem, den Reha-Antrag auszufüllen.
Julia Bach fühlte sich alleine gelassen mit der Beantragung und fand das System undurchschaubar.
Unterstützung erhielten unsere Erzähler von unterschiedlicher Seite:
- Viele der Erzählerinnen betonen, dass - meist bei der Beantragung einer AHB - der Sozialdienst im Akutkrankenhaus für sie ein guter Ansprechpartner war und den Antrag direkt in die Wege leitete. Manche mussten gar nichts machen. Die Interviewpartner erzählen auch, dass sie wichtige Informationen (ob, wie oft, wann einem eine Reha oder AHB zusteht) vom Sozialdienst bekamen. Häufig machten sie gute Erfahrungen mit hilfsbereiten und sachkundigen Mitarbeitern des Sozialdienstes, die sich für sie einsetzten und an ihrer Stelle mit Behörden in Kontakt standen und Kämpfe ausfochten. Es gab jedoch auch Erfahrungen, dass der Sozialdienst als nicht hilfreich empfunden wurde, zu schnell reagierte oder mit der Komplexität der jeweiligen Situation überfordert war.
- Auch die Erfahrungen mit den jeweiligen Ärzten fielen unterschiedlich aus. Während manche von ihren Ärzten sehr unterstützt wurden, fühlten sich andere sehr auf sich alleine gestellt. Die Beantragung stellte auch manche Haus- oder Fachärzte vor große Herausforderungen, verbunden mit großem Aufwand. Ein Arzt wies seinen Patienten in eine Akutklinik ein, um von dort aus die Beantragung einer AHB zu ermöglichen.
- Manche Erzähler erfuhren Unterstützung bei der Antragstellung durch Familienangehörige oder Freunde.
- Andere wurden sehr von ihrer Krankenkasse unterstützt. Einzelne vermuteten, dass die Kostenträger bei der Beratung durchaus auch eigene Kostenersparnisse im Blick hatten.
Bernd Watke machte sehr gute Erfahrungen mit der Sozialberatung.
Andrea Schäfers Arzt war sehr engagiert und unterstützte sie bei der Beantragung der Reha.
Andreas Gmähle hatte bei den Anträgen besondere Unterstützung von seiner Krankenkasse.
Schwierigkeiten und Besonderheiten bei der Beantragung
Die Beantragung war für manche völlig problemlos, andere hatten aber durchaus Hürden zu überwinden, die manchmal mit der individuellen Situation zusammenhingen. Manche unserer Interviewpartnerinnen machten angesichts von Schwierigkeiten bei der Beantragung positive Erfahrungen damit, sich mit einer gewissen Hartnäckigkeit beim Kostenträger für die eigenen Interessen einzusetzen (siehe Empfehlungen an künftige Rehabilitanden).
Unsere Erzähler nennen unter anderem folgende Schwierigkeiten:
- Eigene Unwissenheit über Abläufe und eigene Rechte
- Unklarheit über den zuständigen Kostenträger (s.u.)
- Ablehnung des Antrags (s.u.)
- Nicht-Bewilligung der Wunschklinik, des Wunschortes oder des gewünschten Zeitraums (siehe Wahl der Reha-Einrichtung und des Zeitpunkts)
- lange Wartezeiten
- kurzfristige Bewilligung durch den Kostenträger bzw. Mitteilung des Termins für den Reha-Beginn durch die Einrichtung
- unfreundliche Sachbearbeiter oder unangenehme Kommunikation per Post oder Telefon, in der sich die Betroffenen nicht ernst genommen fühlten
- Fehleinschätzung des Gesundheitszustands aufgrund einer Beurteilung nach Aktenlage
- Eine Reha mit Angehörigen zu beantragen war eine besondere Herausforderung (siehe Gemeinsame Reha mit Angehörigen)
Heike Tschirner hatte Ärger mit der Sachbearbeitung ihres Antrags.
Ob ein Antrag auf Reha bewilligt wird oder nicht, entscheidet der zuständige Kostenträger (z.B. Renten- oder Krankenversicherung). Für manche unserer Interviewpartner war es zunächst nicht transparent, welcher Kostenträger für sie zuständig war (siehe Infos und Links). Nach Antragseingang klären jedoch die Kostenträger untereinander die Zuständigkeit ab und sind verpflichtet, den Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten.
Besonderheiten wie im Ausland versichert zu sein, erst kurze Zeit im Berufsleben zu stehen oder eine private Krankenversicherung, stellten einige unserer Erzähler vor besondere Herausforderungen bei der Beantragung.
Auf einen Antrag auf Reha oder AHB kann entweder eine Bewilligung oder eine Ablehnung erfolgen. Häufig wurde von den zuständigen Kostenträgern z.B. argumentiert, dass ein stationärer Aufenthalt nicht gerechtfertigt sei, weil dies nicht aus der Krankengeschichte nicht hervorginge oder zunächst ambulante Behandlungsmaßnahmen ausgeschöpft werden sollten. Manchmal wurde auch angegeben, die Betroffenen seien nicht „rehafähig“.
Unsere Erzähler berichten, dass es ihnen oft mit viel Nachdruck gelang, trotz einer Ablehnung zu ihrer Reha zu kommen. Dafür mussten sie Widerspruch einlegen. Für manche nahm dies der behandelnde Arzt in die Hand. Während bei einigen auf den Widerspruch direkt die Bewilligung folgte, mussten andere weitere ärztliche Gutachten einholen, wurden zum medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) geschickt oder mussten sich in längeren Verfahren mit viel Engagement für die Bewilligung einsetzen.