Ruth Mahler wurde als arbeitsunfähig aus der Reha entlassen, mit der Anmerkung „Arbeiten mit 6 Stunden und mehr“. Anschließend beantragte sie die Rente, doch ein begutachtender Neurologe konnte diese Bemerkung nicht nachvollziehen.
Arbeitsunfähig und im Gegenzug stand aber drin, "Arbeiten mit 6 Stunden und mehr." Was ja eigentlich überhaupt nicht zusammen passte. Und das hat dann auch der Neurologe, der das Gutachten für mich erstellt hat als ich die Rente beantragt habe, musste ich ja zu dem Doktor und der Neurologe hat dann alles, der hatte ja die Unterlagen auch, auch den Reha Bericht und den Entlassungsbericht und dann guckte er nur und nachdem er die ganzen Tests mit mir gemacht hatte und das Gespräch geführt hatte sagt er: Wieso da jetzt drin steht als arbeitsunfähig entlassen, eventuelle Wiedereingliederung wenn möglich- Ja, so stand das da glaube ich drin. Sagt er: Warum dann da drin steht arbeitsfähig mit 6 Stunden und mehr, das versteht er nicht.