Christine Becker schildert die Abläufe, als sie bei ausreichend langer Anfallsfreiheit sofort den Führerschein machte
Ich war immer der Meinung gewesen, nach der Operation, dass man zwei Jahre warten muss und habe dann ganz einfach meine Neurologin gefragt und habe gesagt: „Kann ich nicht vorher schon mal den Führerschein machen? Die ganzen- man muss ja neurologische Tests machen und Gutachten vorlegen. Ich sage: „Kann ich das nicht schon mal vorher, mich kümmern?“ Und da hat die gesagt: „Na, dann gucken wir mal in die Akte, das Jahr ist ja bald um.“ „Ach“ ich sage: „Ein Jahr bloß?“ „Ja“ sagte sie: „Ein Jahr.“ Und da bin ich eigentlich- das war für mich der Startschuss und da bin ich losgelaufen. Und da habe ich überhaupt nicht gezögert. Das war für mich das, wo ich gesagt habe, jetzt machst du das - du suchst dir einen Neurologen, der das Gutachten anfertigen kann und weil das ja nicht jeder darf und dann habe ich die ganzen Wege, von der Führerschein-Beantragung bis zum Führerschein-Haben, war es dann insgesamt ein knappes halbes Jahr und das habe ich dann durchgezogen, gnadenlos.
Sie mussten aber entsprechende Gutachten vorlegen.
Ja, und das muss ich auch weiterhin. Also es gibt Gutachten nach einem Jahr. Erst mal bei der Beantragung, dann nach einem Jahr, dann nach drei Jahren, dann nach fünf Jahren. Das hängt aber immer wieder davon ab, was in dem Gutachten drin steht und wie hoch das Gefährdungspotential ist. Und es wird so sein wahrscheinlich, so sagte mir beim letzten Gutachten jetzt der Neurologe, dass das die letzte Abfrage in fünf Jahren noch sein wird und dass sie dann wahrscheinlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben, oder wie sich das dann auch nennt.
Dass das so werden wird. Aber auf alle Fälle, man kann den Führerschein auch so machen, ohne dass man die Krankheit angibt, aber ich habe damals gesagt, ich mache es nicht. Wenn wirklich was passiert und man kann nie sagen, es passiert mir nichts, dann bin ich wenigstens auf der Nummer sicher, dass ich gesagt habe, okay ich habe das abprüfen lassen, ich habe eine Gutachten dafür, dass ich fahren darf und das ist meine Sicherheit. Und wenn dann was passiert, dann ist es übermächtig, dann kann ich auch nichts dafür. Dann brauche ich mir aber selber keine Vorwürfe machen.
Sie mussten aber entsprechende Gutachten vorlegen.
Ja, und das muss ich auch weiterhin. Also es gibt Gutachten nach einem Jahr. Erst mal bei der Beantragung, dann nach einem Jahr, dann nach drei Jahren, dann nach fünf Jahren. Das hängt aber immer wieder davon ab, was in dem Gutachten drin steht und wie hoch das Gefährdungspotential ist. Und es wird so sein wahrscheinlich, so sagte mir beim letzten Gutachten jetzt der Neurologe, dass das die letzte Abfrage in fünf Jahren noch sein wird und dass sie dann wahrscheinlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben, oder wie sich das dann auch nennt.
Dass das so werden wird. Aber auf alle Fälle, man kann den Führerschein auch so machen, ohne dass man die Krankheit angibt, aber ich habe damals gesagt, ich mache es nicht. Wenn wirklich was passiert und man kann nie sagen, es passiert mir nichts, dann bin ich wenigstens auf der Nummer sicher, dass ich gesagt habe, okay ich habe das abprüfen lassen, ich habe eine Gutachten dafür, dass ich fahren darf und das ist meine Sicherheit. Und wenn dann was passiert, dann ist es übermächtig, dann kann ich auch nichts dafür. Dann brauche ich mir aber selber keine Vorwürfe machen.