Juliane Laurenz empfahl, dass mit dem Testergebnis ein Informationsblatt zu den Verhaltensregeln in der Isolation ausgeteilt wird.
Damals musste man ja dann noch 14 Tage zuhause bleiben. Aber ich glaube, am zehnten Tag, habe ich erst auch die Bescheinigung bekommen. Auf dieser Ordnungsverfügung steht dann genau drauf, wie man sich verhalten muss. Und dann weiß es auch jeder. Dann weiß jeder, man hat nach sieben Tagen die Möglichkeit, sich mit einem offiziellen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test auch wieder raus zu testen, wenn man dann negativ ist. Und darf sich dann auch wieder frei bewegen. Aber steht dann auch genau drin, wie lange man eigentlich zuhause bleiben muss. Was man in der Zeit alles nicht machen darf. Dass zum Beispiel auch dazu gehört, dass man eben nicht spazieren geht, was, glaube ich, auch viele jetzt so für sich gar nicht so [ernst genommen haben?]. Also wir waren uns auch nicht sicher, ob wir wirklich auch noch nicht mal mit dem Hund rausgehen dürfen. Aber steht da ganz klar drin. Also auch mit dem Hund darf man nicht spazieren gehen. Den soll man abgeben an andere Leute. Man soll zuhause bleiben. Ich finde, das könnte oder müsste eigentlich schon direkt mit dem Ergebnis des PCR-Tests, müsste das ja irgendwie herangetragen werden, an die Leute. Weil ich, also ich finde, das läuft schon immer noch nach zwei Jahren ... sehr schleppend.